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Güterstand

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dieser gilt, wenn keine anderweitige ehevertragliche Regelung getroffen wurde.

Es kann per notariellem Ehevertrag auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Ehegatten können aber auch abweichend von den gesetzlich vorgesehenen Güterständen individuelle Vereinbarungen treffen. Die notarielle Form ist stets erforderlich.