Güterstand
Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
Dieser gilt, wenn keine anderweitige ehevertragliche Regelung
getroffen wurde.
Es kann per notariellem Ehevertrag auch Gütertrennung oder
Gütergemeinschaft vereinbart werden.
Ehegatten können aber auch abweichend von den gesetzlich
vorgesehenen Güterständen individuelle Vereinbarungen
treffen. Die notarielle Form ist stets erforderlich.
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