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Hausrat und Ehewohnung

Welcher Ehegatte im Fall der Trennung berechtigt ist, die bisher gemeinsam genutzte Wohnung weiter zu nutzen und wie der vorhandene Hausrat aufzuteilen ist, ist in der Hausratsverordnung geregelt.

Im Streitfall entscheidet auf Antrag das Familiengericht nach eigenem Ermessen.

In bestimmten Fällen kann das Familiengericht auch auf Antrag eine vorläufige Regelung treffen, z.B. die Ehewohnung oder einzelne Hauratsgegenstände einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung zuweisen.