Hausrat und Ehewohnung
Welcher Ehegatte im Fall der Trennung berechtigt ist, die bisher
gemeinsam genutzte Wohnung weiter zu nutzen und wie der vorhandene
Hausrat aufzuteilen ist, ist in der Hausratsverordnung geregelt.
Im Streitfall entscheidet auf Antrag das Familiengericht nach
eigenem Ermessen.
In bestimmten Fällen kann das Familiengericht auch auf Antrag
eine vorläufige Regelung treffen, z.B. die Ehewohnung oder
einzelne Hauratsgegenstände einem Ehegatten zur alleinigen
Nutzung zuweisen.
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