Scheidung
Die Scheidung bedeutet die endgültige Auflösung der
Ehe.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten auch die so genannten
Folgesachen geklärt sein. Das Familiengericht entscheidet
darüber nicht automatisch mit.
Es ist aber auch möglich, noch nachträglich Regelungen
zu treffen.
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