Sorgerecht
Verheiratete Eltern üben die elterliche Sorge gemeinschaftlich
aus, auch bei Trennung und nach einer Scheidung, wenn eine anderweitige
Regelung nicht getroffen wird.
Auf Antrag beim Familiengericht kann das Sorgerecht in begründeten
Fällen insgesamt oder Teilbereiche davon auf einen Elternteil
übertragen werden.
Bei nicht verheirateten Eltern steht das Sorgerecht gesetzlich
der Mutter zu, es kann per Erklärung beider Eltern gegenüber
dem Jugendamt aber auch das gemeinschaftliche Sorgerecht eingerichtet
werden.
Umgangsrecht
Getrennt lebende oder geschiedene Eltern haben ein gesetzlich
verbrieftes Umgangsrecht mit ihren Kindern. Das Recht steht in
gleichem Umfang auch nicht verheirateten Eltern zu.
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
steht unter bestimmten Umständen auch dem leiblichen Vater,
der nicht notwendig auch der gesetzliche Vater sein muß,
ein Umgangsrecht mit seinem Kind zu.
Das Gesetz sieht auch Ansprüche auf Umgang von sonstigen
wichtigen Bezugspersonen des Kindes vor.
Die Ausgestaltung ist nicht konkret gesetzlich geregelt, im Streitfall
muß das Familiengericht eine verbindliche Entscheidung treffen.
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