Rahmen-Güterrecht

Güterstand

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Diese gilt, wenn keine anderweitige ehevertragliche Regelung getroffen wurde.

Abweichend von diesem gesetzlichen Güterstand können Ehegatten auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Ebenso sind individuelle Vereinbarungen, wie etwa die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft möglich. Um die hierfür gesetzlich vorgeschriebene Form einzuhalten, ist entweder die notarielle Beurkundung oder die gerichtliche Protokollierung erforderlich.