Rahmen-Scheidung

Scheidung

Die Scheidung bedeutet die endgültige Auflösung der Ehe und kann nur im Rahmen anwaltlicher Vertretung beim Familiengericht beantragt werden.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten auch die so genannten Folgesachen, wie etwa der nacheheliche Unterhalt oder der Zugewinnausgleich geklärt sein. Das Familiengericht entscheidet darüber nicht automatisch mit.

Innerhalb der gegebenenfalls zu beachtenden Verjährungsfristen können aber auch nachträglich noch Regelungen getroffen werden.

Einen Überblick über den Ablauf einer Scheidung und erste Hilfestellung erhalten Sie auch unter www.scheidung.org.