Rahmen-Unterhalt

Unterhalt

Das Unterhaltsrecht unterscheidet danach, wer Unterhalt geltend macht und in welchem zeitlichen Rahmen.

Unterhaltsberechtigt können sein:

  • Kinder gegenüber ihren Eltern und gegebenenfalls  ihren Großeltern
  • Ehegatten untereinander und
  • Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern

In zeitlicher Hinsicht unterscheidet man zwischen dem sogenannten

  • Familienunterhalt (bis zur Trennung)
  • Trennungsunterhalt (bis zur rechtskräftigen Ehescheidung) und
  • Nachehelichen Unterhalt

Tabellen und Leitlinien

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung sind verschiedene Tabellen entwickelt worden. Die wichtigste ist die Düsseldorfer Tabelle, die in erster Linie zur Höhe des Kindesunterhaltes pauschalierte Sätze ausweist.

Zusätzlich enthält die Tabelle Vorgaben für die Berechnung des Ehegattenunterhalts.

Darüber hinausgehend haben die Oberlandesgericht spezifische Leitlinien entwickelt, die immer als Ergänzung heranzuziehen sind.