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Neues Verfahrensrecht – Das FamFG.
von Rechtsanwältin Almuth Zempel
Zum 1.9.2009 ist das FamFG in Kraft getreten, das Verfahrensgesetz
für das gesamte Verfahren in Familiensachen. Damit soll das
bislang in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelte Verfahrensrecht
vereinheitlich und vereinfacht werden. Neben vielen neuen Begriffen
ist das Rechtsmittelrecht verändert worden, der einstweilige
Rechtsschutz neu strukturiert und der Beteiligtenbegriff neu definiert
worden. Wichtiger noch für die Beteiligten ist allerdings,
dass durch das FamFG das sog. "Große Familiengericht"
eingeführt wurde. Alle Streitigkeiten, die zwischen Eheleuten,
Schwiegerkindern, Eltern und Kindern, Verlobten und Lebenspartners
bestehen, werden jetzt vor dem Familiengericht verhandelt, egal
ob sie familienrechtlich oder zivilrechtlich einzuordnen sind.
Damit sind die Probleme gelöst, die zuvor durch die Zuordnung
beispielsweise des Gesamtschuldnerausgleiches oder der Rückforderung
von Zuwendungen an Ehegatten oder Schwiegerkinder an das Zivilgericht,
bei gleichzeitiger Überlagerung durch familienrechtliche Problemstellungen
auf der Hand lagen.
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