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Neues Verfahrensrecht – Das FamFG.
von Rechtsanwältin Almuth Zempel

Zum 1.9.2009 ist das FamFG in Kraft getreten, das Verfahrensgesetz für das gesamte Verfahren in Familiensachen. Damit soll das bislang in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelte Verfahrensrecht vereinheitlich und vereinfacht werden. Neben vielen neuen Begriffen ist das Rechtsmittelrecht verändert worden, der einstweilige Rechtsschutz neu strukturiert und der Beteiligtenbegriff neu definiert worden. Wichtiger noch für die Beteiligten ist allerdings, dass durch das FamFG das sog. "Große Familiengericht" eingeführt wurde. Alle Streitigkeiten, die zwischen Eheleuten, Schwiegerkindern, Eltern und Kindern, Verlobten und Lebenspartners bestehen, werden jetzt vor dem Familiengericht verhandelt, egal ob sie familienrechtlich oder zivilrechtlich einzuordnen sind.
Damit sind die Probleme gelöst, die zuvor durch die Zuordnung beispielsweise des Gesamtschuldnerausgleiches oder der Rückforderung von Zuwendungen an Ehegatten oder Schwiegerkinder an das Zivilgericht, bei gleichzeitiger Überlagerung durch familienrechtliche Problemstellungen auf der Hand lagen.