Bundesgerichtshof Entscheidung vom 11.2.2004 Eheverträge
Der Bundesgerichtshof hat in einer lange erwarteten Entscheidung
über die Wirksamkeit von Eheverträgen entschieden. Er
hat seine Rechtsprechung insoweit geändert, dass jetzt Eheverträge
die inbestimmten Kernbereichen einen Ehegatten unangemessen benachteiligen,
gemäß § 138 BGB unwirksam sind. Zuvor wurde grundsätzlich
von einer Wirksamkeit ausgegangen. Nur in bestimmten Fällen
durfte sich ein Ehegatte über § 242 BGB, die Vorschrift
über Treu und Glauben, nicht auf den Ehevertrag berufen.
Zu den Kernbereichen zählen der Versorgungsausgleich, der
Unterhalt und die Altersvorsorge. Dort werden Ausschlüsse
ohne Gegenleistung in Zukunft stärker geprüft. Uneingeschränkt
zulässig sind Vereinbarungen ohne Gegenleistung im Güterrecht.
Wie sich die Entscheidung in der Praxis auswirken wird, lässt
sich genauer erst sagen, wenn Entscheidungen der Instanzgerichte
vorliegen. Wichtig ist, dass auch bestehende Eheverträge
geprüft werden können.
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