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Bundesgerichtshof Entscheidung vom 11.2.2004 Eheverträge

Der Bundesgerichtshof hat in einer lange erwarteten Entscheidung über die Wirksamkeit von Eheverträgen entschieden. Er hat seine Rechtsprechung insoweit geändert, dass jetzt Eheverträge die inbestimmten Kernbereichen einen Ehegatten unangemessen benachteiligen, gemäß § 138 BGB unwirksam sind. Zuvor wurde grundsätzlich von einer Wirksamkeit ausgegangen. Nur in bestimmten Fällen durfte sich ein Ehegatte über § 242 BGB, die Vorschrift über Treu und Glauben, nicht auf den Ehevertrag berufen.
Zu den Kernbereichen zählen der Versorgungsausgleich, der Unterhalt und die Altersvorsorge. Dort werden Ausschlüsse ohne Gegenleistung in Zukunft stärker geprüft. Uneingeschränkt zulässig sind Vereinbarungen ohne Gegenleistung im Güterrecht. Wie sich die Entscheidung in der Praxis auswirken wird, lässt sich genauer erst sagen, wenn Entscheidungen der Instanzgerichte vorliegen. Wichtig ist, dass auch bestehende Eheverträge geprüft werden können.