Rahmen-Hausrat

Hausrat und Ehewohnung

Welcher Ehegatte im Fall der Trennung und Scheidung berechtigt ist, die bisher gemeinsam genutzte Wohnung weiter zu nutzen und wie die vorhandenen Haushaltsgegenstände aufzuteilen sind, ist gesetzlich geregelt.

Im Streitfall entscheidet auf Antrag das Familiengericht nach eigenem Ermessen.

In bestimmten Fällen kann das Familiengericht auch eine vorläufige Regelung treffen, z.B. die Ehewohnung oder einzelne Haushaltsgegenstände einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung zuweisen.