Rahmen-Scheidung-Online

Scheidung online

Wir haben auch die “Scheidung online” im Programm. Der unserer Ansicht nach etwas irre führende Begriff bedeutet nichts Anderes, als dass Sie per E-Mail mit uns in Kontakt treten und sich von unserer Homepage Vollmachten und andere benötigten Formulare herunterladen und ausfüllen können. Es bedarf dann nicht zwingend vor dem Scheidungstermin einer unmittelbaren persönlichen Kontaktaufnahme. Spätestens zum Gerichtstermin müssen Sie aber persönlich erscheinen, natürlich von uns begleitet.

In den meisten Fällen wird aber ein persönliches Gespräch erforderlich sein. Gegebenenfalls genügt eine telefonische Besprechung. Die “Scheidung online” eignet sich nämlich vorrangig für die Fälle, in denen die Ehegatten bereits alle Scheidungsfolgen (wie etwa Unterhalt, Zugewinn usw.) geklärt haben und sich über die Durchführung der Ehescheidung einig sind.

Sollten Sie sich zur Durchführung einer “Ehescheidung online” entschließen, senden Sie uns bitte das auf unserer Homepage bereit stehende Vollmachtsformular unterschrieben im Original zu. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in diesen Fällen wegen der Missbrauchsgefahr zusammen mit der Vollmacht auch eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) benötigen. Wir benötigen daneben noch Kopien der Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder sowie die Kopie eines etwaig bereits bestehenden Ehevertrages bzw. einer Scheidungsvereinbarung.

Die Kosten für ein Online-Mandat unterscheiden sich nicht von denen für “herkömmliche” Mandate.

Sollten unsere Hinweise zur “Online-Scheidung” Ihnen nicht zu all Ihren Fragen eine Antwort gegeben haben, so setzen Sie sich bitte mit uns per Mail in Verbindung oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Telefontermin, um abzuklären, ob für Sie eine online-Scheidung in Betracht kommt.