Erstberatung
Wenn Sie das erste Mal wegen einer Beratung zu uns kommen, weil eine Trennung, Scheidung oder ein sonstiges familienrechtliches Problem ansteht, dann werden wir Ihre Fragen in einer ersten Beratung soweit wie möglich beantworten. Wir besprechen dann weiter, ob und welche Maßnahmen in Ihrer Situation außerdem notwendig sind.
Für diese Erstberatung fallen nach dem Gesetz höchstens Kosten in Höhe von 190,00 Euro zuzgl. der Mehrwertsteuer an.
Für Ihre Beratung und Vertretung benötigen wir eine Vielzahl von Informationen, später auch Unterlagen. Diese erfassen wir, wenn Sie bei uns sind, mit einem Aufnahmebogen. Sie können die Beratung vorbereiten, indem Sie sich einem Überblick verschaffen, welche Informationen wir brauchen und Unterlagen schon zusammenstellen.
Dafür können Sie sich den von uns verwendeten Aufnahmebogen herunterladen.