Rahmen-Kosten

Kosten

Die Vergütung für unsere Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Anknüpfungspunkt sind die sogenannte Geschäftswerte für die jeweiligen Tätigkeitsbereiche. Sie sind gesetzlich geregelt und unterliegen nicht unserer Disposition. Es ist außerdem festgelegt, dass mindestens in Höhe der gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden muss. “Dumpingpreise” sind verboten.

Soweit für Sie die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, können Sie auf das auf unserer Homepage abrufbare Formular zur Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugreifen und uns diese Erklärung nebst den notwendigen Anlagen zuschicken. Wir stellen dann für Sie bei Gericht den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Sollten unsere Hinweise zur “Online-Scheidung” Ihnen nicht zu all Ihren Fragen eine Antwort gegeben haben, so setzen Sie sich bitte mit uns per Mail in Verbindung oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Telefontermin, um abzuklären, ob für Sie eine online-Scheidung in Betracht kommt.