Allgemein

Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.07.2019

Zum 01.07.2019 werden sich die Kindergeldzahlungen wie folgt verändern:

  • für das erste und zweite Kind: 204,00 EUR
  • für das dritte Kind:                    210,00 EUR
  • ab dem vierten Kind:                235,00 EUR

Dies führt auch bei den Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle zu einer entsprechenden Anpassung, d.h. auf die jeweiligen Bedarfsbeträge ist die Hälfte des ab dem 01.07.2019 in veränderter Höhe gezahlten Kindergeldes anzurechen.

Wird beispielhaft für ein Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ein Unterhalt nach der Einkommensgruppe 1 (bereinigtes Einkommen bis 1.900,00 EUR ) geschuldet, so beziffert sich der Zahlbetrag wie folgt:

354,00 EUR (Bedarf gem. Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2019)

./. 102,00 EUR (hälftiges Kindergeld)

= 252,00 EUR (Zahlbetrag)